
Behandlungskosten und Bezuschussungen
Bauernkrankenkasse
Für Versicherte der Bauernkrankenkasse beträgt der Selbstbehalt für eine eine Einheit (50 Minuten) € 50. (Bezuschussung: € 50 + Selbstbehalt € 50 = Gesamthonorar € 100)
Beamtenversicherungsanstalt BVA
Versicherte der BVA zahlen einen Selbstbehalt von € 60 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 40 + Selbstbehalt € 60 = Gesamthonorar € 100)
Versicherungsanstalt Eisenbahn und Bergbau VAEB
Bei Versicherten der VAEB liegt der Selbstbehalt pro Einheit (50 Minuten) bei € 76,50.
(Bezuschussung € 28,50 + Selbstbehalt € 71,50 = Gesamthonorar € 100.)
Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK)
Für Versicherte der GKK beträgt der Selbstbehalt € 72 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 28 + Selbstbehalt € 72 = Gesamthonorar € 100)
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
Für Versicherte der SVA beträgt der Selbstbehalt € 83,20 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 21,80 + Selbstbehalt € 78,20 = € 100.)
Kassenplätze
Es besteht ein Jahreskontingent von voll finanzierten Kassenplätzen. Bitte fragen Sie danach.