Kosten

Die Kosten für eine Behandlungseinheit a 50 Minuten betragen € 110,00.

Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge von der Kasse refundiert. Auch Ihre Zusatzversicherung finanziert in der Regel Psychotherapie.

Bauernkrankenkasse

Für Versicherte der Bauernkrankenkasse beträgt der Selbstbehalt für eine eine Einheit (50 Minuten) € 50,00. (Bezuschussung: € 50,00 + Selbstbehalt € 60,00 = Gesamthonorar € 110,00)

Beamtenversicherungsanstalt BVA

Versicherte der BVA zahlen einen Selbstbehalt von € 60,00 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 42,40 + Selbstbehalt € 67,60 = Gesamthonorar € 110)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB)

Bei Versicherten der VAEB liegt der Selbstbehalt pro Einheit (50 Minuten) bei € 76,50.
(Bezuschussung € 42,4+ Selbstbehalt € 67,60 = Gesamthonorar € 110,00.)

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Für Versicherte der ÖGK beträgt der Selbstbehalt € 81,07 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 28,93 + Selbstbehalt € 79,00 = Gesamthonorar € 110,00.)

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Für Versicherte der SVA beträgt der Selbstbehalt € 70,00 für eine Einheit (50 Minuten).
(Bezuschussung € 40,00 + Selbstbehalt € 70,00 = € 110,00)

Kassenplätze

Es besteht ein Jahreskontingent an voll finanzierten Kassenplätzen. Bitte fragen Sie danach.

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