Informationen zur mündlichen Therapievereinbarung
Die Grundlage einer Psychotherapie ist die Arbeitsbeziehung zur Therapeutin/zum Therapeuten, welche einer Regelung bedarf.
Die vorliegende Information vermittelt Ihnen wesentliche Punkte des mündlichen Therapievertrages.
Dauer der Sitzungen
Eine Sitzung dauert jeweils 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Indikation und Problemstellungen, kann zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat liegen und wird zwischen KlientInnen und TherapeutInnen gemeinsam vereinbart.
Dauer der Therapie
Die Dauer einer Behandlung hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine wirklich tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit. Die Beendigung einer Behandlung sollte in jedem Fall mit mir besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen immer, eine Therapie abbrechen wollen, so verpflichten Sie sich in jedem Fall zu einem abschließenden Therapiegespräch!
Parallele Einzeltherapie oder Therapiegruppen bei anderen PsychotherapeutInnen sind aus methodischen Gründen nicht sinnvoll. Bezüglich der Teilnahme an Seminaren und therapieähnlichen Veranstaltungen ersuche ich Sie um eine vorhergehende Rücksprache.
Verrechnung
Kostenübernahme durch die Sozialversicherung
Für PatientInnen gibt es ein begrenztes Kontingent an kostenfreien Therapieplätzen, soziale Kriterien werden berücksichtigt. Die Kosten werden zur Gänze von der Krankenversicherung getragen, mögliche Selbstbehalte sind mit dem eigenen Versicherungsträger abzuklären. Dazu brauchen Sie einen Krankenschein und eine ärztliche Bestätigung über gesundheitliche Unbedenklichkeit (Vordruck) oder einen Überweisungsschein zwischen erster und zweiter Sitzung.
Besteht kein Versicherungsschutz ist das Honorar privat zu bezahlen.
Zuschussregelung
Bei PatientInnen mit einer krankheitswertigen Beeinträchtigung refundieren die meisten Krankenkassen eine Teilbetrag. Dazu erhalten Sie von mir in regelmäßigen Abständen eine Honorarnote zum Einreichen bei Ihrer Krankenkasse. Weiters ist eine ärztliche Bestätigung bei Ihrem Haus- oder Facharzt über gesundheitliche Unbedenklichkeit zwischen dem ersten und zweiten Therapietermin einzuholen!
Zuschüsse der jeweiligen Krankenkassen
- € 33,70 – ÖGK (vormals GKK)
- € 46,60 – BVAEB (vormals Versicherte der BVA und VAEB)
- € 45,00 – SVS (vormals Versicherte der SVA und SVB)
Privathonorar
Psychotherapie ist eine berufliche Tätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird. Mein Honorar beträgt derzeit € 110,00 pro Sitzung (Psychotherapie ist umsatzsteuerfrei).
Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar zu begleichen, bzw. gibt es auch die Möglichkeit nach etwa 3 bis 5 Sitzungen mit Erlagschein zu bezahlen.
Absagen
Sitzungstermine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind in voller Höhe (aktuelle Honorarnote in der Höhe von € 110,00) zu bezahlen!